Die Beteiligung minderjähriger Kinder als stille Gesellschafter kann ein interessantes Instrument zur Vermögensplanung sein – aber nur, wenn sie korrekt umgesetzt wird. Mit eh.tax haben Sie einen Partner, der alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Blick behält und Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung bietet.
Warum ist das Thema so komplex?
Die Beteiligung minderjähriger Kinder als stille Gesellschafter an einer Zahnarztpraxis berührt mehrere Rechtsgebiete:
- Zivilrecht: Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Ein Gesellschaftsvertrag erfordert einen Ergänzungspfleger und die Genehmigung des Familiengerichts (§ 1822 BGB).
- Steuerrecht: Zahlungen an Kinder werden nur anerkannt, wenn die Vereinbarungen fremdüblich sind und ein echtes Mitunternehmerrisiko besteht.
Wie eh.tax Ihnen hilft, diese Herausforderungen zu meistern
Unsere Steuerberater sind Experten für die Beratung von Zahnärzten und kennen die Fallstricke dieser Gestaltungen. Wir bieten:
- Rechtssichere Vertragsgestaltung inkl. Notar und Familiengericht
- Steuerliche Optimierung und Fremdvergleich
- Praktische Umsetzung mit Gewinnbeteiligung und Kontrollrechten
- Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorgaben
Ihre Vorteile mit eh.tax
- Spezialisierung auf Ärzte und Zahnärzte
- Erfahrung mit Familiengesellschaften und stillen Beteiligungen
- Digitale Prozesse für effiziente Zusammenarbeit
- Individuelle Beratung für steuerliche und rechtliche Sicherheitcfvff
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