Die Beteiligung minderjähriger Kinder an Familienunternehmen ist ein bewährtes Mittel zur Steueroptimierung und Vermögensnachfolge. Doch sie ist rechtlich komplex und erfordert eine präzise steuerliche und zivilrechtliche Gestaltung. Als erfahrene Steuerberater für Familienunternehmen unterstützt eh.tax Sie dabei, diese Gestaltung rechtssicher und steuerlich wirksam umzusetzen.

Warum eh.tax? Ihre Experten für Familiengesellschaften und Steuervorteile

  • Steuern sparen durch Familiensplitting: Die Beteiligung von Kindern als Gesellschafter ermöglicht die Nutzung von Grundfreibeträgen und Progressionsvorteilen – ein effektives Modell zur Reduzierung der Steuerlast.
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung: Wir prüfen, ob eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ob ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss und ob die Beteiligung rechtlich vorteilhaft ist (§§ 106, 107, 1629, 1822 BGB).
  • Spezialwissen für Familienunternehmen: Ob GmbH, KG oder GbR – wir kennen die berufs- und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten und gestalten Ihre Verträge so, dass sie auch bei Betriebsprüfungen Bestand haben.
  • Begleitung bei gerichtlichen Verfahren: Wir unterstützen Sie bei der Einholung familiengerichtlicher Genehmigungen und der Bestellung von Ergänzungspflegern – ein Muss bei Interessenkonflikten zwischen Eltern und Kind.

Beteiligung Minderjähriger: Chancen und rechtliche Hürden

Die Beteiligung Minderjähriger ist rechtlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden:

  • 👨‍⚖️ Zustimmung der Eltern oder eines Ergänzungspflegers bei Interessenkonflikten (§§ 1629 Abs. 2, 1795 BGB)
  • 🏛️ Familiengerichtliche Genehmigung bei Verlustbeteiligung oder Einlageverpflichtung (§ 1822 Nr. 3 BGB)
  • 📄 Steuerliche Anerkennung nur bei tatsächlicher Vertragsdurchführung und Fremdüblichkeit (§ 15 EStG)
  • ⚖️ Berufsrechtliche Einschränkungen bei bestimmten Branchen (z. B. Drittbeteiligungsverbot bei Ärzten)

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